
Patrick M. soll seine Ex-Freundin Stefanie P. erwurgt und ihre Leiche in einem Koffer verscharrt haben. Laut seiner Anwältin sei er “gebrochen”.
Über Patrick M., der seine Ex-Freundin Stefanie P. am 23. November getötet haben soll, ist am Montag die U-Haft verhängt worden. Kurz davor ubernahm Star-Anwältin Astrid Wagner die Verteidigung des 31-Jährigen. Ihr Mandant zeigt sich laut ihr “völlig gebrochen” – und gibt an, selbst nicht zu verstehen, wie es zur Horror-Tat kommen konnte.
Am vergangenen Samstag nahm die tagelange Hoffnung der Familie und Freunde von Stefanie P. ein grausames Ende. Die Grazer Influencerin war da bereits seit fast einer Woche vermisst.
Laut Polizeiangaben soll M. seine fruhere Partnerin am Morgen des 23. November in ihrer Grazer Wohnung getötet haben – kurz nachdem die 31-Jährige von einer Party nach Hause gekommen war. In den Verhören sprach der Beschuldigte von einem Eifersuchtsstreit, der komplett außer Kontrolle geraten sei.

Auch bei der Haftverhandlung am Grazer Straflandesgericht blieb der geburtige Slowene bei seiner Aussage. Neben ihm: Verteidigerin Astrid Wagner, die ihn unmittelbar davor erstmals in der U-Haft besucht hatte.
Die Star-Anwältin beschreibt ihren neuen Mandanten als “zutiefst reumutig” und “emotional zerstört”. Der ehemalige Speditionsarbeiter und Kellner habe immer wieder beteuert, dass er die Tat nicht habe begehen wollen: “Ich wollte das nicht tun, ich wollte das nicht tun”, habe er ihr mehrfach gesagt.
Der 31-Jährige behauptet, nach der Gewalttat in eine Art “Trancezustand” gefallen zu sein. In diesem Zustand habe er den leblosen Körper der jungen Frau in einen Trolley gepackt und schließlich in einem Waldstuck in Slowenien abgelegt – ein Versuch, die Tat zu verschleiern, der rasch zusammenbrach.
Mittlerweile liegt auch das Ergebnis der Obduktion von Stefanie P. vor – laut Autopsie wurde sie erwurgt. “Es gibt ein vorläufiges Obduktionsergebnis. Danach gab es Gewalteinwirkung gegen den Hals. Das war die Todesursache”, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Graz.
Außerdem seien auch Schläge ins Gesicht festgestellt worden. Doch laut “Bild” gibt es noch eine weitere Verletzung. “Am Kopf wurden mehrere Hämatome festgestellt, und zwar am linken Auge und der rechten Wange. Auch eine Stichverletzung im Bereich des Halses gab es”, wird Arnulf Rumpold, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz in der deutschen Boulevardzeitung zitiert.
Laut dem Sprecher sei die Verletzung aber nicht “todeskausal” gewesen – also der Grund fur den Tod von Stefanie. “Es durfte ein Messer im Spiel gewesen sein, aber das ist ein eher beiläufiger Befund”, so Rumpold. Eine Tatwaffe sei bisher aber noch nicht sichergestellt worden.
Fur Patrick M. zeichnet sich nun jedenfalls ein äußerst schwerer juristischer Weg ab. Ihm droht eine Anklage wegen Mordes – im schlimmsten Fall lebenslange Haft.




