Polizei ermittelt gegen mutmaßliche Täterinnen (14, 15) : Mädchen quälen und filmen 12-Jährige nach der Schule
Laut ersten Aussagen wurde das jungere Mädchen zunächst von den beiden älteren Schulerinnen angesprochen und in ein abgelegenes Stuck des angrenzenden Parkgeländes gedrängt. Dort sollen die Täterinnen sie geschubst, beleidigt und ihr mehrfach gedroht haben. Die Situation eskalierte, als die Jugendliche im Alter von 15 Jahren begann, das Geschehen mit ihrem Mobiltelefon zu filmen, während die 14-Jährige das Opfer körperlich attackierte und ihm den Weg versperrte.Das zwölfjährige Mädchen erlitt leichte Verletzungen und war nach dem Vorfall stark verstört. Es gelang ihr jedoch, sich zu befreien und zu einer nahegelegenen Bushaltestelle zu fluchten, wo sie von einer Passantin bemerkt und angesprochen wurde. Die Passantin verständigte anschließend die Eltern und kurz darauf die Polizei.
Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen wurden mehrere digitale Geräte sichergestellt, darunter auch ein Handy, auf dem sich mutmaßlich Videoaufnahmen des Vorfalls befinden. Dieses Material wird derzeit forensisch ausgewertet. Die Ermittler prufen zudem, ob das Video bereits an andere Jugendliche weitergeschickt oder in sozialen Netzwerken geteilt wurde.Nach Angaben der Beamten wird das Opfer psychologisch betreut und befindet sich inzwischen in einem stabilen Zustand. Gegen die beiden Beschuldigten laufen Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und der Herstellung von Aufnahmen, die eine Straftat dokumentieren. Da sowohl Täterinnen als auch Opfer minderjährig sind, kommen jugendstrafrechtliche Schutzvorschriften zur Anwendung.
Die Polizei arbeitet derzeit daran, den genauen Tatablauf zu rekonstruieren und mögliche Zeugen zu identifizieren. Parallel prufen die Ermittler, ob es bereits fruher zwischen den Beteiligten zu Konflikten gekommen ist oder ob das Mädchen im Vorfeld gezielt ausgesucht wurde. Die Schule wurde uber den Vorfall informiert und hat angekundigt, weitere Maßnahmen zum Schutz ihrer Schulerinnen und Schuler zu prufen.




